In den Klöstern galt Bier als nahrhafte Ergänzung der sonst sehr kargen Kost. Hauptsächlich in der Fastenzeit wollte man die eingeschränkte Aufnahme fester Nahrung durch entsprechend gehaltvolle Getränke ( z.Bsp ein starkes Bier ) ausgleichen nach dem Motto: ” Flüssiges bricht das Fasten nicht “
Jedoch war den Klöstern die Herstellung von Starkbier nicht erlaubt, es erforderte die Erlaubnis des Papstes.
Einer alten Erzählung zufolge machte sich deshalb ein Mönch aus einem Bayrischen Kloster mit einem kleinen Fässchen Bier auf den Weg nach Rom. Durch die schneebedeckten Alpen hin zur sengenden Wärme in Italien, der Weg war lang und beschwerlich, das Bier gut geschüttelt, mal kalt, mal warm. So kam er in Rom an und trug das Anliegen der Mönche vor. Der Papst probierte das Bier, das aber in der Zwischenzeit ungenießbar geworden war und fand es greulich. ” Welch Qualen nehmen die Mönche in der Fastenzeit auf sich, so etwas zu trinken. Fortan sei es erlaubt, in der Fastenzeit Bier zu trinken “
Der Wahrheitsgehalt dieser Geschichte kann heute nicht mehr überprüft werden. Doch sollte man dem Mönch für seinen Gang nach Rom danken, beschert es uns heute manch leckeres Bier aus einer der vielen Klosterbrauereien auch zur Fastenzeit….